Die tierärztlichen Gebühren sind gesetztlich geregelt
§ 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich in diesem Zusammenhang ob eine Tierkrankenversicherung für Sie und Ihr Tier eine Option sein könnte.

Wir informieren Sie gerne vor Beginn einer Untersuchung oder Behandlung über die zu erwartenden Kosten.
Vor Operationen oder größeren Eingriffen erstellen wir Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag.
Nach der Behandlung erhalten Sie eine detaillierte Quittung, auf der Sie alle tierärztlichen Leistungen sowie die angewendeten und abgegebenen Medikamente übersichtlich aufgelistet einsehen können.
Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.
